BAY Investment ist ein Wertpapierinstitut, das an ihre Kunden u.a. die Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) erbringt.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) erfordern bestimmte Offenlegungen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienst-leistungssektor, damit Anleger fundierte Entscheidungen treffen können. Dies umfasst insbesondere Informationen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen einbezogen werden und wie sich die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite von Finanzprodukten auswirken.
Mit den nachstehenden Ausführungen kommt BAY Investment diesen Offenlegungspflichten nach:
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen, ganze Branchen oder Regionen betreffen.
BAY Investment ist bestrebt, der Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen auf der Ebene des Unternehmens zu vermeiden.
Unsere Werte
Informationen über unsere Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageentscheidungen und über die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie hier.